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Unser
Servicedienst ist im Qualitätsmanagement nach EN ISO
9001 eingebunden - ein System, welches sich durch
ständige Anstrengungen in Qualität ständig verbessert.
Tragbare
Feuerlöscher sind in der Regel nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen (Versandbehälter §20 (1) bis
(7) alle 2 Jahre einer Überprüfung auf Betriebs- und
Funktions- sicherheit zu unterziehen. Diese Überprüfung
ist vom Betreiber zu veranlassen. Die Revision selbst
hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen.
Mit der
Einführung der ÖNORM F 1053, welche seit 1. Feber 2000
in Kraft ist, wurde der neueste Stand der
Überprüfungstechnik für tragbare Feuerlöscher
geschaffen. In dieser Norm sind sämtliche Handgriffe für
die Überprüfung als auch die Vorraussetzungen für einen
Sach- kundigen festgelegt. |